BVfK-Wochenendticker 12. September 2015

Jetzt letzte Plätze sichern: BVfK-IAA-Händlerabend am 17. September in Bad Homburg.

Link: BVfK-IAA-Händlerabend 17.September 2015 Info-Anmeldung 

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

das TOP-Thema in dieser Woche dürfte unbestritten das neue Händler-Bewertungssystem von mobile.de sein. Wie angekündigt, finden derzeit intensive Dialoge zwischen BVfK und mobile.de hinsichtlich der massiven Kritik des Handels an der derzeit noch nicht öffentlich zugänglichen Umsetzung statt. Bereits jetzt dürfte davon auszugehen sein, dass es noch Korrekturen geben wird und man bemüht ist, auf die Wünsche und Forderungen der Händler einzugehen.

Jedenfalls lässt das angenehme und konstruktive Gesprächsthema darauf schließen und nährt die Hoffnung, dass man die vorgetragenen Sorgen ernst nimmt.

Die Problematik ist jedoch sensibel und daher möchten wir um Nachsicht und Geduld dahingehend bitten, dass wir derzeit keine weiteren Details oder Positionen an dieser Stelle kommunizieren möchten. Die BVfK-Gremien und -Fachjuristen sind involviert.

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NEU: BVfK-Beschwerdestelle gegen Internetschummler

Es ist zwar leicht, im Internet schnell das Gesuchte zu finden, aber nicht immer entpuppt sich das Angebot als korrekt. Im Gegenteil: Lockvogelangebote führen oft die Ergebnislisten an und nicht selten zahlt der geschickt umgarnte Kunde mehr als ursprünglich erwartet. Der korrekt arbeitende Händler hat das Nachsehen.

Die fragwürdigen Lock-Methoden unseriöser Händler sind hierbei vielseitig. Das vielversprechende Angebot ist „leider gerade verkauft“ – manchmal allerdings schon seit Tagen. Dafür heißt es dann oft: „Wir haben aber noch ein interessantes Alternativangebot … für einen geringen Aufpreis erhalten Sie ein viel besser ausgestattetes Fahrzeug! “

Dass kann alles so sein und ist für sich genommen noch kein Indiz für Schummelei. Doch es gibt Händler, die nahezu jede Anfrage so beantworten, so dass  die Super-Schnäppchen, die ganz oben stehen, bei genauerer Betrachtung, gar nicht vorhanden sind und dies meist auch nie waren. Dann sprechen Juristen von Lockvogelangeboten.

Den MIsständen kann nach Auffassung des BVfK nur begegnet werden, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden: Die Börsen müssen ihre Kontrollsysteme verbessern, der Kfz-Internetkodex ist zu überarbeiten und jeder Autosuchende im Kfz-Internet muss ebenfalls mithelfen, die Schwarzen Schafe zu enttarnen, damit ihnen mit juristischen Mitteln das Handwerk gelegt werden kann.

Daher richtet der BVfK nun die Beschwerdestelle gegen Internetschummler ein. Hier hat jeder die Möglichkeit, von schlechten Erfahrungen zu berichten und ggf. rechtliche Maßnahmen gegen fragwürdige Anbieter von Kraftfahrzeugen zu initiieren.

Dem Anzeigenerstatter wird Diskretion zugesichert. Es entstehen ihm im Zusammenhang mit dieser Anzeige weder Kosten noch Unannehmlichkeiten. Eine Rückmeldung oder Kontaktaufnahme erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch.

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Dr. Knoop wird BVfK-Oldtimerrechtsbeauftragter

Old- und Youngtimer sind für sachkundige Händler seit Jahren ein gutes Geschäft. Doch oft erfüllen sich die Träume der immer zahlreicher werdenden Kunden, die erstmals ein solches Fahrzeug erwerben, nicht und die Erinnerungen und Emotionen sind schnell verflogen. Dann wird aus dem Hingucker plötzlich ein Nervtöter und Geldgrab und der Schuldige und potentielle Finanzier der Folgereparaturen ist schnell ausgemacht. Doch der so geforderte und oftmals kulante Kfz-Händler sieht sich irgendwann am Ende seiner Möglichkeiten. Spätestens, wenn ein neuer Motor für den 40-Jahre-alten 911er fällig ist, weil er 4 Stunden Dauervollgas von Köln nach München nicht überlebt hat, muss möglicherweise auch mal der Anwalt ran und erklären, dass der Motor ein dem damaligen Stand der Porsche-Technik korrektes Verhalten und der Porschefahrer eine unsachgemäße Behandlung an den Tag gelegt haben.

Solchen Rechtsfragen widmet sich u.a. Oldtimerfan und Oldtimerrechtsspezialist Rechtsanwalt Dr. jur. Götz Knoop aus Lippstadt seit vielen Jahren. Bereits seit 2008 steht er den BVfK-Mitgliedern als Vertragsanwalt zur Verfügung.  Der Buchautor (Oldtimerrecht - juristische Belange rund um historische Fahrzeuge ), Vizepräsident der DEUVET  und Mitbegründer der Oldtimer-Schiedsstelle wird ab 1. Oktober 2015 Oldtimerrechtsbeauftragter beim BVfK und koordiniert und aktualisiert damit alle juristischen Belange rund ums Oldtimerrechtrecht - egal ob es um Kaufverträge, Reparaturen oder bürokratische Erfordernisse geht.

BVfK-Vorstand und  BVfK-Rechtsabteilung  freuen sich über die enger werdende Zusammenarbeit mit einem Juristen, der nicht nur schreiben, sondern auch schrauben kann und  den Verband leistungsfähiger macht, wie auch zur Kompetenz und Rechtssicherheit seiner Mitglieder beiträgt. Oldtimerrechtsfragen bitte schicken an:  oldtimerrecht@bvfk.de 

Ra Dr. jur. Götz Knoop,  dr.knoop@bvfk.de     www.oldtimer-recht.com

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Jana Bock ist neue BVfK-Schatzmeisterin.

Einstimmig wählte am 10.09.2015 der BVfK-Verwaltungsrat Jana-Kathrin Bock zur neuen BVfK-Schatzmeisterin. Frau Bock ist seit 2012 beim BVfK beschäftigt, wo sie zunächst eine dreijährige Ausbildung zur Industriekauffrau absolvierte. Nach der wie erwartet im Juni erfolgreich bestanden Prüfung wurde sie fest angestellte Mitarbeiterin mit Schwerpunkt Buchführung und ist nach Auffassung des Wahlgremiums bestens für die Position der Schatzmeisterin geeignet. (Bild v.l.n.r.: Jana Bock, Mennas Wolfram, Wilfried Vasen, Kai Strehlau, Rainer Schulte)

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DEUTSCHE UMWELTHILFE

kehrt die Ecken aus

Abmahnungen wegen fehlender Angabe der Verbrauchswerte in der Angebotsliste auf der Händler-Homepage!

Die BVfK-Rechtsabteilung informiert: Seit einigen Wochen mahnt die DUH wieder verstärkt Verstöße gegen die PKW EnVKV ab. Besonders auffällig ist hierbei, dass die abgemahnten Verstöße sehr ähnlich sind. Meistens handelt es sich hierbei um Abmahnungen wegen fehlender Angabe der Verbrauchswerte in der Angebotsliste auf der Händler-Homepage, auch wenn diese in der weiteren Beschreibung - nur einen Mouseclick entfernt - sichtbar werden.

Die PKW EnVKV schreibt vor, dass die Verbrauchswerte anzugeben sind, sobald mit der Motorisierung geworben wird. Da meistens schon in der Auflistung aller Fahrzeuge mit der Motorleistung geworben wird, müssen die notwendigen Angaben bereits in der Auflistung erfolgen.

Es ist also nicht ausreichend, wenn die Angaben „einen Klick weiter“ in der Fahrzeugbeschreibung erfolgen.

Allerdings warnen die BVfK-Juristen auch bei scheinbar begründeten Abmahnungen vor Unterzeichnung der vorgelegten Unterlassungsverpflichtungserklärungen ohne vorausgehende juristische Prüfung. 

 

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EU-Petition: Stopp des Abmahngeschäfts unter dem Deckmantel des Umweltschutzes!

Auszüge des Schreibens des BVfK an EU-Kommissar für Klimaschutz und Energie Miguel Arias Cañete:

Sehr geehrter Herr Kommissar Cañete,

seit längerem müssen wir feststellen, dass mithilfe der PKW-EnVKV im großen Stil Abmahngeschäfte betrieben werden, die weder dem Verbraucher- noch dem Umweltschutz dienen. Sinn und Zweck der Kennzeichnungsvorschriften …. soll der Umwelt- und in diesem Sinne auch der Verbraucherschutz sein. Die deutsche …(Pkw-EnVKV), … dient in seiner jetzigen Form jedoch eher den wirtschaftlichen Zielen einiger Organisationen, die mit Abmahngebühren und Vertragsstrafen Millionen erwirtschaften.  …

 Entlarvend für die wahren Motive einiger Organisationen, die ihre Einnahmen maßgeblich aus einem fragwürdigen Abmahngeschäft erzielen, ist die Feststellung, dass dort  Befolgen besagter Angabepflichten nur offensichtlich weniger erfreut wahrgenommen wird, denn korrektes Verhalten  schadet deren Einnahmen. Aus diesen Gründen, so scheint es, mahnen Verbände, wie die Deutsche Umwelthilfe ... oft vermeintliche Verstöße ab, die auf einem ungenauen Wortlaut und einer unsicheren Rechtslage fußen. Besonders unverständlich hierbei ist, dass eine Beeinträchtigung von Verbraucherinteressen in den wenigsten Fällen erkennbar ist. So werden beispielsweise geringfügig kleinere Schriftgrößen zu erheblichen Verstößen hochstilisiert und abgemahnt, ohne den Bezug zur Relevanz für den Verbraucher oder Umweltschutz herstellen zu können.  ….

Das Geschäft solcher Verbände steht unseres Erachtens dementsprechend eindeutig im Vordergrund. Die Kosten, die den Abgemahnten durch Abmahnpauschalen, Vertragsstrafen und Rechtsberatung durch diese Praxis entstehen, sind immens und führen teilweise zu existenzvernichtenden Auswüchsen. Auf der anderen Seite stehen besagte Verbände, die mithilfe von Rechtsunsicherheit und Unkenntnis der Abgemahnten unter dem Deckmantel des Umweltschutzes Millionenerträge erwirtschaften. Dies kann nicht gewollt sein, denn es dient weder dem Umwelt- noch dem Verbraucherschutz, sondern schadet der Wirtschaft und vernichtet Arbeitsplätze und Existenzen.

Der BVfK fordert daher als führende und anerkannte Stimme des  freien KFZ-Handels in Deutschland klar formulierte und verständliche Regelungen aufzustellen, die dem wirklichen Verbraucherinteresse und insbesondere dem europäischen Verbraucherleitbild entsprechen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die PKW-EnVKV dem Verbraucher- und Umweltschutz dient und nicht missbraucht wird.

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WARNUNG: 

 

 

ZENTRALES GEWERBEGEGISTER kassiert ab!

Betrüger sind es nicht - meinen jedenfalls Gerichte dann, wenn man bei genauerem Hinschauen und Lesen hätte erkennen können, dass die geforderten 398.88 € im Grunde genommen nur Teil eines Angebotes sind, das lediglich durch Unterschrift des angeschriebenen Kfz-Händlers diesen zur Zahlung verpflichtet.

Die geschickt aufgemachten Schreiben erwecken einen offiziellen behördlichen Charakter - jedenfalls solange man den Bundesadler nicht vom Albanischen Wappentier unterscheiden kann, bzw. einem dies nicht auffällt ...

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Daher gilt es wachsam sein, denn wir möchten nicht nur, dass BVfK-Mitglieder mehr Geld verdienen, sondern dies auch am Ende möglichst nicht wieder verlieren.

In diesem Sinne alles Gute für Ihren Autohandel! - Wir sehen uns am 17. September!

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V. www.bvfk.de

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Nicht vergessen: BVfK-IAA-Händlerabend am 17. September in/Bad Homburg Nähe Frankfurt !

Detailinformationen und das Anmeldeformular bitte auf den unten stehenden Text klicken:.

BVfK-IAA-Händlerabend 17.September 2015 Info-Anmeldung 

Rückfragen an: iaa@bvfk.de

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